Förderprogramme Energetische Sanierung

Um Energie und Heizkosten zu sparen gibt es finanzielle Hilfen bei der energetischen Sanierung im Altbau.

Hierfür ist vor allem die Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) interessant.

Vielerorts gibt es zusätzlich kommunale Förderprogramme, beispielsweise das "Förderprogramm Altbausanierung" im Landkreis Göttingen. Ebenfalls kommt in einigen Fällen als Alternative die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung in Frage.


Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

Die „Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)“ fördert Sanierungsmaßnahmen für mehr Energieffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Es gibt drei Förderprogramme:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Grundsätzlich gilt: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen der BEG EM können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden, die Förderung zur Komplettsanierung (BEG WG) und zum Heizungstausch ist bei der KfW zu beantragen.

  • Grundsätzlich: Was sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung?

    • Dämmung der Fassade und Sonnenschutz
    • Dämmung des Daches
    • Dämmung der Kellerdecke
    • Erneuerung der Fenster, Türen
    • Einbau eines Sonnenschutzes
    • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
    • Erneuerung der Heizung
    • Einbau einer Photovoltaik-Anlage
    • Einbau einer Solarthermie-Anlage
    • Einbau einer Lüftungsanlage
    • Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung (BAFA)

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Hier geht es zur Übersicht der förderfähigen Einzelmaßnahmen.

Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf maximal 30.000 € pro Wohneinheit. Die Höchstgrenze erhöht sich auf 60.000 € pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahme ein ein Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gewährt wird. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Beratungsbericht, der von einem Energieberater erstellt wird. Ein iSFP eignet sich als Schritt-für-Schritt-Plan für die Gebäudesanierung.

Der Grundfördersatz beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben. Ist die Sanierungsmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans, kann ein Förderbonus von 5% erreicht werden.

Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Pflicht. Energieeffzienz-Experten im Umkreis sind bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) verzeichnet. Energieeffzienz-Experten, die für den Denkmalschutz qualifiziert sind, lassen sich über die Filteroption "Denkmal und besonders erhaltens­werte Bau­substanz" anzeigen.

Das BAFA übernimmt bis zu 80% der Kosten für eine förderfähige Energieberatung für Wohngebäude. Der Höchstfördersatz beträgt maximal 1.300 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700€ bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten. Einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 € gibt es, wenn der Berater den iSFP in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vorstellt.

Der Prozess des Förderungsantrags für Effizienz-Einzelmaßnahmen verläuft wie folgt:

  1. Einholung von Angeboten/Beauftragung des Fachunternehmens oder des Energieeffizienz-Experten (EEE) zur Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB)
  2. Online-Antrag beim BAFA stellen
  3. Umsetzung der Maßnahme
  4. Einreichung des Verwendungsnachweises/Beauftragung des Fachunternehmens oder des Energieeffizienz-Experten (EEE) zur Erstellung der TPN und Prüfung des Bearbeitungsstatus des Antrages
  5. Prüfung des Verwendungsnachweises und Auszahlung

Besonderheiten Heizungsförderung

Eine Ausnahme bildet die Förderung des Heizungstauschs. Hier können Privatpersonen derzeit einen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erhalten. Der Heizungstausch ist bei der KfW zu beantragen (KfW-Programm 458). Eine Energieberatung ist hier nicht nicht verpflichtend, die Fachplanung eines Fachbetriebs reicht aus. Sie wird dennoch empfohlen. Weiteres dazu in unserem Beitrag.


Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus

Die KfW fördert die Sanierung zum „KfW-Effizienzhaus“. Die Höhe der Förderung ist dabei abhängig vom erreichten Standard nach der Sanierung. Die Sanierung erfolgt anhand der Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen, vor allem aus den Bereichen Heizung, Lüftung und Dämmung. Entscheidend ist am Ende, wie hoch der Gesamtenergiebedarf der Immobilie (Kriterium Primärenergiebedarf) und wie gut die Wärmedämmung (Kriterium Transmissionswärmeverlust) ist.

Für die Beantragung von KfW-Fördermitteln ist die Begleitung durch einen zertifizierten Energieberater übrigens zwingende Voraussetzung. Für diese Baubegleitung kann dabei ebenfalls Förderung beantragt werden.

KfW-Effizienzhaus Denkmal

Um den Auflagen des Denkmalschutzes gerecht zu werden, gibt es bei der energetischen Sanierung von Baudenkmälern vereinfachte Fördervoraussetzungen. So darf ein KfW-Effizienzhaus Denkmal einen bis zu 60 Prozent höheren Gesamtenergiebedarf aufweisen als ein Standard-Energieeffizienzhaus.Bei einigen Einzel­maß­nahmen gelten ebenfalls spezielle technische Mindest­anforderungen, zum Beispiel angepasste Anforderungs­werte für Außen­wände und Fenster.

Die besonderen Förderbedingungen gelten nicht nur für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sondern auch für „Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz“, zum Beispiel durch Lage in einem Sanierungsgebiet oder in einem Schutzbereich einer Altstadtsatzung. Eine Auskunft und Bestätigung darüber erteilt die zuständige Kommune.

Energieeffzienz-Experten im Umkreis, die für den Denkmalschutz qualifiziert sind, sind bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) verzeichnet. Dort bei der Suche die Option "Denkmal und besonders erhaltens­werte Bau­substanz" anwählen.

  • Wie hoch ist die Förderung?

    Die Förderung erfolgt anhand der Gewährung von Krediten. Der Tilgungszuschuss reduziert den rückzahlbaren Kreditbetrag.

    Es gibt zwei Förderkategorien: In der Kategorie „Effizienzhaus Denkmal“ wird ein Kredit von bis zu 120.000€ mit einem Tilgungszuschuss von 5% gewährt (KfW-Programm 261).

    Eine höhere Förderung kann in der Kategorie „Effizienzhaus Denkmal mit Erneuerbarer-Energien-Klasse“ erreicht werden: wenn im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Oder, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden. Dafür wird ein Kredit (KfW-Programm 261) von bis zu 150.000 € mit einem Tilgungszuschuss von 10% gewährt.

    Im Programm KfW 261 ist es möglich, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 10.000 Euro für die Energieberatung (Fachplanung und Baubegleitung) fördern zu lassen. Dabei liegt die Förderung bei 50 % der förderfähigen Kosten, also bei maximal 5.000 Euro.

    Wohn- und Nicht­wohn­gebäude, die hinsichtlich des energetischen Sanierungs­zustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehören, sogenannte "Worst Performing Buidlings" (WPB), können einen 10 %- Extra-Tilgungszuschuss erhalten.

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