Förderprogramme Energetische Sanierung

Neben Steuererleichterungen gibt es auch einige finanzielle Hilfen bei der energetischen Sanierung im Altbau, um Energie und Heizkosten zu sparen.

Hierfür ist vor allem die Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) interessant.

Vielerorts gibt es kommunale Förderprogramme, beispielsweise das "Förderprogramm Altbausanierung" im Landkreis Göttingen. Ebenfalls kommt in einigen Fällen die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung in Frage.


Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

2021 wurden die bis dahin bestehenden Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) neu strukturiert und durch die „Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)“ ersetzt. Sowohl KfW als auch BAFA bleiben weiterhin Träger. Es gibt drei Förderprogramme:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Bei jeder Förderung kann zwischen Zuschuss- oder Kreditvariante gewählt werden.

Grundsätzlich gilt: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen der BEG EM können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden, die Förderung zur Komplettsanierung ist bei der KfW zu beantragen.

+++Ab 01.01.2023 gibt es einige Neuerungen, z.B. ist die Förderung zur Komplettsanierung nur noch in der Kredit- und nicht mehr in der Zuschussvariante verfügbar. Der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) wurde gestrichen, ist nach wie vor aber bei einigen Einzelmaßnahmen zu erreichen. Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen (z.B. Photovoltaikanlagen oder Solarstromspeicher), werden bei Komplettsanieung nicht mehr gefördert. Fördermöglichkeiten hierfür bietet das KfW-Förderprogramm 270. Neu ist die Förderung von Materialkosten bei Eigenleistungen, dabei sind aber einige Vorgaben zu beachten, beispielsweise die Bescheinigung der fachgerechten Durchführung oder bei der Rechnungsstellung. Die Änderungen gelten für Anträge, die ab 01.01.2023 gestellt werden.+++

  • Was sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung?

    • Dämmung der Fassade und Sonnenschutz
    • Dämmung des Daches
    • Dämmung der Kellerdecke
    • Erneuerung der Fenster, Türen
    • Einbau eines Sonnenschutzes
    • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
    • Erneuerung der Heizung
    • Einbau einer Photovoltaik-Anlage
    • Einbau einer Solarthermie-Anlage
    • Einbau einer Lüftungsanlage
    • Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus

Die KfW fördert die Sanierung zum „KfW-Effizienzhaus“. Die Höhe der Förderung ist dabei abhängig vom erreichten Standard nach der Sanierung. Die Sanierung erfolgt anhand der Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen, vor allem aus den Bereichen Heizung, Lüftung und Dämmung. Entscheidend ist am Ende, wie hoch der Gesamtenergiebedarf der Immobilie (Kriterium Primärenergiebedarf) und wie gut die Wärmedämmung (Kriterium Transmissionswärmeverlust) ist.

Für die Beantragung von KfW-Fördermitteln ist die Begleitung durch einen zertifizierten Energieberater übrigens zwingende Voraussetzung. Für diese Baubegleitung kann dabei ebenfalls Förderung beantragt werden.

KfW-Effizienzhaus Denkmal

Um den Auflagen des Denkmalschutzes gerecht zu werden, gibt es bei der energetischen Sanierung von Baudenkmälern vereinfachte Fördervoraussetzungen. So darf ein KfW-Effizienzhaus Denkmal einen bis zu 60 Prozent höheren Gesamtenergiebedarf aufweisen als ein Standard-Energieeffizienzhaus.Bei einigen Einzel­maß­nahmen gelten ebenfalls spezielle technische Mindest­anforderungen, zum Beispiel angepasste Anforderungs­werte für Außen­wände und Fenster.

Die besonderen Förderbedingungen gelten nicht nur für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sondern auch für „Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz“, zum Beispiel durch die Lage in einem Sanierungsgebiet oder durch die Zugehörigkeit zu einem Denkmalensemble. Eine Auskunft und Bestätigung darüber erteilt die zuständige Kommune.

Energieeffzienz-Experten im Umkreis, die für den Denkmalschutz qualifiziert sind, sind bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) verzeichnet. Dort bei der Suche die Option "KfW-Effizienz­haus Denkmal (und besonders erhaltens­werte Bau­substanz)" anwählen.

  • Wie hoch ist die Förderung?

    Die Förderung erfolgt anhand der Gewährung von Krediten. Der Tilgungszuschuss reduziert den rückzahlbaren Kreditbetrag.

    Es gibt zwei Förderkategorien: In der Kategorie „Effizienzhaus Denkmal“ wird ein Kredit von bis zu 120.000€ mit einem Tilgungszuschuss von 5% gewährt (KfW-Programm 261).

    Eine höhere Förderung kann in der Kategorie „Effizienzhaus Denkmal mit Erneuerbarer-Energien-Klasse“ erreicht werden: wenn im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Oder, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden. Dafür wird ein Kredit (KfW-Programm 261) von bis zu 150.000 € mit einem Tilgungszuschuss von 10% gewährt.

    Im Programm KfW 261 ist es möglich, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 10.000 Euro für die Energieberatung (Fachplanung und Baubegleitung) fördern zu lassen. Dabei liegt die Förderung bei 50 % der förderfähigen Kosten, also bei maximal 5.000 Euro.


Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung (BAFA)

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Hier geht es zur Übersicht der förderfähigen Einzelmaßnahmen.

Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 € pro Gebäude. Die verschiedenen Maßnahmen werden dabei mit unterschiedlichen Prozentsätzen gefördert. In einigen Fällen sind Förderboni (z.B. "Heizungstausch"- und "Wärmepumpenboni") zu erreichen. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist teilweise Pflicht.

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